Impressum

Anga­ben gemäß § 5 TMG

ini­ti­ons GmbH
Wei­de­stra­ße 120a
22083 Ham­burg

Tele­fon: +49 40 822171-300
E‑Mail: info@initions.com
URL: www.initions.com

Geschäftsführung
André Hen­kel, Ulf Ackermann

Han­dels­re­gis­ter: Ham­burg B 171807
USt-ID: DE221890550

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Auf der ini­ti­ons Home­page sind Links zu ande­ren Sei­ten im Inter­net gesetzt. Für alle die­se Links gilt: Trotz sorg­fäl­ti­ger Prü­fung bei der Aus­wahl der Ver­lin­kung, hat ini­ti­ons selbst kei­nen Ein­fluss auf die Inhal­te und/oder die Gestal­tung der ver­link­ten Sei­ten. ini­ti­ons über­nimmt kei­ner­lei Ver­ant­wor­tung für die Inhal­te von Inter­­net-Sei­­ten, auf deren URL in der ini­ti­ons Web­site ver­wie­sen wird. Die­se Erklä­rung gilt für alle auf der ini­ti­ons Web­site ange­brach­ten Links und für die Inhal­te aller Sei­ten, zu denen die ange­brach­ten Links füh­ren. Die Auf­nah­me von Links auf ande­re URLs ist ein Ser­vice für die Besu­cher der ini­ti­ons Web­site und jeder­zeit wider­ruf­bar. Dadurch ent­steht kein Rechts­an­spruch auf Bei­be­halt.

ini­ti­ons ist bestrebt, in allen Publi­ka­tio­nen die Urhe­ber­rech­te der ver­wen­de­ten Tex­te, Gra­fi­ken und Fotos zu beach­ten bzw. von ini­ti­ons selbst erstell­te oder lizenz­freie Tex­te, Gra­fi­ken und Fotos zu nut­zen. Soll­te den­noch eine unbe­ab­sich­tig­te Urhe­ber­rechts­ver­let­zung auf­tre­ten, wird ini­ti­ons das ent­spre­chen­de Objekt nach Benach­rich­ti­gung unver­züg­lich von sei­ner Web­site ent­fer­nen bzw. mit dem ent­spre­chen­den Urhe­ber­recht kennt­lich machen. Das Urhe­ber­recht für ver­öf­fent­lich­te, von ini­ti­ons selbst erstell­te Objek­te bleibt allein bei ini­ti­ons. Eine Ver­viel­fäl­ti­gung oder Ver­wen­dung sol­cher Tex­te, Gra­fi­ken und Fotos ist ohne aus­drück­li­che Zustim­mung von ini­ti­ons nicht gestat­tet.

ini­ti­ons über­nimmt kei­ner­lei Gewähr für die Rich­tig­keit der bereit gestell­ten Infor­ma­tio­nen. Haf­tungs­an­sprü­che gegen ini­ti­ons, wel­che sich auf Schä­den mate­ri­el­ler oder ideel­ler Art bezie­hen, die durch die Nut­zung der bereit­ge­stell­ten Infor­ma­tio­nen bzw. durch die Nut­zung feh­ler­haf­ter oder unvoll­stän­di­ger Infor­ma­tio­nen ver­ur­sacht wer­den, sind grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen, sofern sei­tens ini­ti­ons kein nach­weis­lich vor­sätz­li­ches oder grob fahr­läs­si­ges Ver­schul­den vor­liegt. Alle auf der Web­site von ini­ti­ons genann­ten und ggf. durch Drit­te geschütz­ten Mar­­ken- und Waren­zei­chen unter­lie­gen unein­ge­schränkt den Bestim­mun­gen des jeweils gül­ti­gen Kenn­zei­chen­rechts und den Besitz­rech­ten des jewei­li­gen ein­ge­tra­ge­nen Eigen­tü­mers.

LIEFERANTENKODEX

Präambel

ini­ti­ons GmbH bekennt sich zu einer öko­lo­gisch und sozi­al ver­ant­wor­tungs­vol­len Unter­neh­mens­füh­rung. Wir erwar­ten das glei­che Ver­hal­ten von all unse­ren Lie­fe­ran­ten. Auch bei unse­ren Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern set­zen wir vor­aus, dass die Grund­sät­ze öko­lo­gi­schen, sozia­len und ethi­schen Ver­hal­tens beach­tet und in die Unter­neh­mens­kul­tur inte­griert wer­den. Wei­ter sind wir bestrebt, lau­fend unser unter­neh­me­ri­sches Han­deln und unse­re Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen im Sin­ne der Nach­hal­tig­keit zu opti­mie­ren und for­dern unse­re Lie­fe­ran­ten auf, dazu im Sin­ne eines ganz­heit­li­chen Ansat­zes bei­zu­tra­gen.

Unse­re Lie­fe­ran­ten hal­ten alle anwend­ba­ren inlän­di­schen und aus­län­di­schen Rechts­vor­schrif­ten ein. Die­ser Lie­fe­ran­ten­ko­dex ist Bestand­teil aller Ver­trä­ge zwi­schen ini­ti­ons GmbH und Lie­fe­ran­ten sowie deren Vor­lie­fe­ran­ten. Falls ein Lie­fe­rant irgend­ei­nen Aspekt des Lie­fe­ran­ten­ko­de­xes nicht ein­hält, wird von ihm erwar­tet, dass er Abhil­fe­maß­nah­men ergreift.

Der Ver­hal­tens­ko­dex stützt sich auf natio­na­le Geset­ze und Vor­schrif­ten sowie inter­na­tio­na­le Über­ein­kom­men wie die all­ge­mei­ne Erklä­rung der Men­schen­rech­te der Ver­ein­ten Natio­nen, die Leit­li­ni­en über Kin­der­rech­te und unter­neh­me­ri­sches Han­deln, die Leit­li­ni­en der Ver­ein­ten Natio­nen Wirt­schaft und Men­schen­rech­te, die inter­na­tio­na­len Arbeits­nor­men der Inter­na­tio­na­len Arbeits­or­ga­ni­sa­ti­on sowie den Glo­bal Com­pact der Ver­ein­ten Natio­nen.

Anforderungen an Lieferanten:

Soziale Verantwortung

Fai­re Ent­loh­nung: Das Ent­gelt für regu­lä­re Arbeits­stun­den und Über­stun­den muss dem natio­na­len gesetz­li­chen Min­dest­lohn oder den bran­chen­üb­li­chen Min­dest­stan­dards ent­spre­chen, je nach­dem, wel­cher Betrag höher ist. Das Ent­gelt für Über­stun­den muss in
jedem Fall das Ent­gelt für regu­lä­re Stun­den über­stei­gen. Soweit das Ent­gelt nicht aus­reicht, die Kos­ten des gewöhn­li­chen Lebens­un­ter­halts zu decken und ein Min­dest­maß an Rück­la­gen zu bil­den, ist der Lie­fe­rant ver­pflich­tet, das Ent­gelt ent­spre­chend zu erhö­hen. Den Arbeit­neh­mern sind alle gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Leis­tun­gen zu gewäh­ren. Lohn­ab­zü­ge als Straf­maß­nah­men sind nicht zuläs­sig. Der Lie­fe­rant hat sicher­zu­stel­len, dass die Arbeit­neh­mer kla­re, detail­lier­te und regel­mä­ßi­ge schrift­li­che Infor­ma­tio­nen über die Zusam­men­set­zung ihres Ent­gelts erhal­ten.

Fai­re Arbeits­zeit: Die Arbeits­zei­ten müs­sen den gel­ten­den Geset­zen oder den Bran­chen­stan­dards ent­spre­chen. Über­stun­den sind nur zuläs­sig, wenn sie auf frei­wil­li­ger Basis erbracht wer­den und 12 Stun­den pro Woche nicht über­stei­gen, wäh­rend den Beschäf­tig­ten nach sechs auf­ein­an­der­fol­gen­den Arbeits­ta­gen min­des­tens ein frei­er Tag ein­zu­räu­men ist. Die wöchent­li­che Arbeits­zeit darf 48 Stun­den nicht regel­mä­ßig
über­schrei­ten.

Ver­ei­ni­gungs­frei­heit: Das Recht der Arbeit­neh­mer, Orga­ni­sa­tio­nen ihrer Wahl zu grün­den, ihnen bei­zu­tre­ten und Kol­lek­tiv­ver­hand­lun­gen zu füh­ren, ist zu respek­tie­ren. In Fäl­len, in denen die Ver­ei­ni­gungs­frei­heit und das Recht zu Kol­lek­tiv­ver­hand­lun­gen
gesetz­lich ein­ge­schränkt sind, sind alter­na­ti­ve Mög­lich­kei­ten eines unab­hän­gi­gen und frei­en Zusam­men­schlus­ses der Arbeit­neh­mer zum Zweck von Kol­lek­tiv­ver­hand­lun­gen ein­zu­räu­men. Arbeit­neh­mer­ver­tre­ter sind vor Dis­kri­mi­nie­rung zu schüt­zen. Ihnen ist frei­er Zugang zu den Arbeits­plät­zen ihrer Kol­le­gen zu gewäh­ren, um sicher­zu­stel­len, dass sie ihre Rech­te in gesetz­mä­ßi­ger und fried­li­cher Wei­se wahr­neh­men kön­nen.

Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bot: Die Dis­kri­mi­nie­rung von Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern in jeg­li­cher Form ist unzu­läs­sig. Dies gilt z. B. für Benach­tei­li­gun­gen auf­grund von Geschlecht, Ras­se, Kas­te, Haut­far­be, Behin­de­rung, poli­ti­scher Über­zeu­gung, Her­kunft, Reli­gi­on, Alter,
Schwan­ger­schaft oder sexu­el­ler Ori­en­tie­rung. Die per­sön­li­che Wür­de, Pri­vat­sphä­re und Per­sön­lich­keits­rech­te jedes Ein­zel­nen wer­den respek­tiert.

Gesund­heits­schutz; Sicher­heit am Arbeits­platz: Der Lie­fe­rant ist für ein siche­res und gesun­des Arbeits­um­feld ver­ant­wort­lich. Durch Auf­bau und Anwen­dung ange­mes­se­ner Arbeits­si­cher­heits­sys­te­me wer­den not­wen­di­ge Vor­sor­ge­maß­nah­men gegen Unfäl­le und Gesund­heits­schä­den, die sich im Zusam­men­hang mit der Tätig­keit erge­ben kön­nen, getrof­fen. Zudem wer­den die Beschäf­tig­ten regel­mä­ßig über gel­ten­de Gesun­d­heits­­­schutz- und Sicher­heits­nor­men sowie ‑maß­nah­men infor­miert und geschult. Den Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern wird der Zugang zu Trink­was­ser in aus­rei­chen­der Men­ge ermög­licht sowie der Zugang zu sau­be­ren sani­tä­ren Ein­rich­tun­gen.

Ökologische Verantwortung

Umgang mit Luft­emis­si­on: All­ge­mei­ne Emis­sio­nen aus den Betriebs­ab­läu­fen (Luft- und Lärm­emis­sio­nen) sowie Treib­haus­gas­emis­sio­nen sind vor ihrer Frei­set­zung zu typi­sie­ren, rou­ti­ne­mä­ßig zu über­wa­chen, zu über­prü­fen und bei Bedarf zu behan­deln. Der Lie­fe­rant hat zudem die Auf­ga­be, sei­ne Abgas­rei­ni­gungs­sys­te­me zu über­wa­chen und ist ange­hal­ten, wirt­schaft­li­che Lösun­gen zu fin­den, um jeg­li­che Emis­sio­nen zu mini­mie­ren.

Umgang mit Abfall und gefähr­li­chen Stof­fen: Der Lie­fe­rant folgt einer sys­te­ma­ti­schen Her­an­ge­hens­wei­se, um Fest­ab­fall zu ermit­teln, zu hand­ha­ben, zu redu­zie­ren und ver­ant­wor­tungs­voll zu ent­sor­gen oder zu recy­celn. Che­mi­ka­li­en oder ande­re Mate­ria­li­en, die bei ihrer Frei­set­zung in die Umwelt eine Gefahr dar­stel­len, sind zu ermit­teln und so zu hand­ha­ben, dass beim Umgang mit die­sen Stof­fen, der Beför­de­rung, Lage­rung, Nut­zung, beim Recy­cling oder der Wie­der­ver­wen­dung und bei ihrer Ent­sor­gung die Sicher­heit gewähr­leis­tet ist.

Ver­brauch von Roh­stof­fen und natür­li­chen Res­sour­cen redu­zie­ren: Der Ein­satz und der Ver­brauch von Res­sour­cen wäh­rend der Pro­duk­ti­on und die Erzeu­gung von Abfall jeder Art, ein­schließ­lich Was­ser und Ener­gie, sind zu redu­zie­ren bzw. zu ver­mei­den. Ent­we­der geschieht dies direkt am Ent­ste­hungs­ort oder durch Ver­fah­ren und Maß­nah­men, bspw. durch die Ände­rung der Pro­­­du­k­­ti­ons- und War­tungs­pro­zes­se oder von Abläu­fen im Unter­neh­men, durch die Ver­wen­dung alter­na­ti­ver Mate­ria­li­en, durch Ein­spa­run­gen, durch Recy­cling oder mit­hil­fe der Wie­der­ver­wen­dung von Mate­ria­li­en.

Umgang mit Ener­­gie­­ver­­­brauch/-effi­­zi­enz: Der Ener­gie­ver­brauch ist zu über­wa­chen und zu doku­men­tie­ren. Es sind wirt­schaft­li­che Lösun­gen zu fin­den, um die Ener­gie­ef­fi­zi­enz zu ver­bes­sern und den Ener­gie­ver­brauch zu mini­mie­ren.

Ethisches Geschäftsverhalten

Fai­rer Wett­be­werb: Die Nor­men der fai­ren Geschäfts­tä­tig­keit, der fai­ren Wer­bung und des fai­ren Wett­be­werbs sind ein­zu­hal­ten. Außer­dem sind die gel­ten­den Kar­tell­ge­set­ze anzu­wen­den, wel­che im Umgang mit Wett­be­wer­bern ins­be­son­de­re Abspra­chen und ande­re Akti­vi­tä­ten, die Prei­se oder Kon­di­tio­nen beein­flus­sen, ver­bie­ten. Fer­ner ver­bie­ten die­se Rege­lun­gen Abspra­chen zwi­schen Kun­den und Lie­fe­ran­ten, mit denen Kun­den in ihrer Frei­heit ein­ge­schränkt wer­den sol­len, ihre Prei­se und sons­ti­gen Kon­di­tio­nen beim Wie­der­ver­kauf auto­nom zu bestim­men.

Vertraulichkeit/Datenschutz: Der Lie­fe­rant ver­pflich­tet sich, bezüg­lich des Schut­zes pri­va­ter Infor­ma­tio­nen den ange­mes­se­nen Erwar­tun­gen sei­nes Auf­trag­ge­bers, der Zulie­fe­rer, Kun­den, Ver­brau­cher und Arbeit­neh­mer gerecht zu wer­den. Der Lie­fe­rant hat bei der Erfas­sung, Spei­che­rung, Ver­ar­bei­tung, Über­mitt­lung und Wei­ter­ga­be von per­sön­li­chen Infor­ma­tio­nen die Geset­ze zu Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit und die behörd­li­chen Vor­schrif­ten zu beach­ten.

Geis­ti­ges Eigen­tum: Rech­te an geis­ti­gem Eigen­tum sind zu respek­tie­ren; Tech­­no­­lo­­gie- und Know-how-Tran­s­­fer haben so zu erfol­gen, dass die geis­ti­gen Eigen­tums­rech­te und die Kun­den­in­for­ma­tio­nen geschützt sind. Integrität/Bestechung, Vor­teil­nah­me: Bei allen Geschäfts­ak­ti­vi­tä­ten sind höchs­te Inte­gri­täts­stan­dards zugrun­de zu legen. Der Lie­fe­rant muss beim Ver­bot aller For­men von Bestechung, Kor­rup­ti­on, Erpres­sung und Unter­schla­gung eine Null-Tole­ranz-Poli­­tik ver­fol­gen. Ver­fah­ren zur Über­wa­chung und Durch­set­zung der Nor­men sind anzu­wen­den, um die Ein­hal­tung der Anti­kor­rup­ti­ons­ge­set­ze zu gewähr­leis­ten.